Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Carbone Handels GmbH & Co. KG

I. Geltungsbereich, anzuwendendes Recht

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unbeachtlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungenen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.

2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern niedergelegt. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

3. Die Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

4. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung; eine Rückverweisung auf ausländisches Recht durch die Regelungen des Deutschen Internationalen Privatrechtes findet nicht statt. Auch die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Bestellung eines Käufers (= Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages) können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung der Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Technische Änderungen betreffend Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten.

3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

III. Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes bestimmt wurde. Unsere Preise enthalten nicht die Mehrwertsteuer, diese wird in der gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig. Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort mit Eingang der Rechnung beim Käufer zur Zahlung fällig. Es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich ein anderes Zahlungsziel.

3. Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer zusätzlich zu den fälligen Beträgen die gesetzlichen Verzugszinsen (z.Zt. 8 % über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller notwendigen technischen Fragen mit dem Käufer voraus. Es ist Aufgabe des Käufers alle seinerseits zu liefernden Informationen rechtzeitig an uns zu übermitteln

2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu erhalten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Des Weiteren haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Käufer als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs geltend machen kann, sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung bestehe nicht mehr.

6. Wir haften weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden der eigenen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden, vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

7. Die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt auch, soweit der Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; auch in diesem Falle gilt die vorstehende Begrenzung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

8. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung dem Käufer unverzüglich erstatten.

9. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass Zweifel an der Bonität des Käufers bestehen, so sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Käufer die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung trotz Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

V. Gefahrübergang, Versand

1. Verladung und Versand erfolgen versichert auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch bei Lieferungen frei Haus, es sei denn, wir führen den Transport mit eigenen Fahrzeugen von unserem Lager/Betrieb aus durch. Das Abladen und Einlagern ist stets Sache des Käufers.

2. Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Lagers/Betriebs die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

3. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

VI. Gewährleistung, Haftung

1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn er seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen mit sofortiger Wirkung, wenn Eingriffe an der Ware durch nicht von uns autorisierte Personen vorgenommen werden.

3. Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Bei Nacherfüllung sind uns mindestens zwei Versuche zuzugestehen.

4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit (§ 309 Nr. 7a BGB). Macht der Käufer Schadensersatzansprüche geltend, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern uns keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) haften wir entsprechend, begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

5. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten (Folgeschäden) haften wir nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

6. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in den vorstehenden Punkten geregelt, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn sich der Käufer vertragswidrig verhält. Vor Rücknahme erfolgt eine angemessene Fristsetzung mit Rücktrittsandrohung.

2. Der Käufer hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind vom Käufer auf eigene Kosten rechtzeitig zu veranlassen.

3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere Pfändungen – wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

5. Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheit.

VIII. Rückabwicklung

Sollte ausnahmsweise (aufgrund gesonderter Vereinbarung, dieser AGB oder ergänzend geltenden gesetzlichen Bestimmungen) ein Vertrag rückabgewickelt werden, sind wir berechtigt, für die durch den Gebrauch der Geräte entstandene Wertminderung eine Nutzungsentschädigung zu berechnen. Diese beträgt:

  • - 25 % des Nettokaufpreises bis zum Ende des 3. Monats,
  • - 30 % des Nettokaufpreises bis zum Ende des 6. Monats,
  • - 40 % des Nettokaufpreises bis zum Ende des 9. Monats,
  • - 50 % des Nettokaufpreises bis zum Ende des 12. Monats.

Maßgeblich für die Höhe des Entschädigungssatzes ist der Zeitablauf seit Gefahrübergang. Dem Käufer bleibt der Nachweis möglich, dass ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die oben genannten Entschädigungsbeträge.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufvertrag ist Geldern. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

X. Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledienstegesetzes.

XI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine gesetzlich zulässige Regelung gelten, die nach dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien der unwirksamen Bestimmung weit möglichst entspricht, wobei dies im Streitfalle durch Auslegung zu ermitteln ist.

Stand: März 2012

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